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Merkblatt zur Gartenauflösung

Der Garten sollte sich bei der Übergabe in einem ordentlichen Zustand befinden. Die Parzelle sollte unkrautfrei und umgegraben (Herbstübergabe) sein. Entnommen aus den Richtlinien des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Bewertung von Anlagen und Anpflanzungen nach §11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes.

Nicht bewertet werden:

Welche Kosten hat der Vorpächter?

Die Nachpächter sind nicht verpflichtet Geräte und die Innenausstattung der Laube zu übernehmen, wenn er diese nicht haben möchte (Verhandlungssacht). Sollte der Nachpächter an den vorhandenen Geräten oder der Innenausstattung der Laube nicht interessiert sein, so ist es Sache des Vorpächters, diese Gegenstände zu entfernen.

Die Kosten für die Wertermittlung in Höhe von 60 EUR sind vor Ort zu entrichten.

Wir bitten um die Rückgabe der 2 Parkkarten

Der Vorstand