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FED-Versicherung

Merkblatt zur Feuer-, Einbruchdiebstahl-/Vandalismus-, Sturm-/Hagel-Versicherung
über den Rahmenvertrag des
Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
mit der AXA Versicherung AG

Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
Heigelinstraße 15, 70567 Stuttgart
Telefon 0711/7155308, Fax 0711/724066

Index:

1. Vertragsgrundlagen

Es gelten die im Rahmenvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen.

In diesem Merkblatt werden die wesentlichen Grundzüge des Versicherungsschutzes dargestellt.

2. Versicherungsort und -gegenstand

Versichert sind die Gebäude und sonstigen Baulichkeiten sowie deren Inhalt auf dem zur Versicherung angemeldeten Kleingartengrundstück (nicht: Wochenendhausgrundstück) des Vereinsmitglieds.

3. Einbruchdiebstahl-/Vandalismus-Versicherung

Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl und Einbruchversuch.

Mitversichert sind Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch im und am Gebäude bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EURO.

4. Feuer und Sturm-/Hagel-Versicherung

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel.

Bei Schäden.durch Hagel gilt eine Selbstbeteiligung von 100 EURO.

5. Versicherte Sachen und Entschädigungsgrenzen

  1. Als Inhalt von Gebäuden und sonstigen Baulichkeiten sind Haushalts- und Einrichtungsgegenstände in einfacher Ausführung, die für vorübergehende Aufenthalte erforderlich sind, sowie die im Besitz des Kleingärtners stehenden Gerätschaften, die der unmittelbaren Bewirtschaftung des Kleingartens dienen, mitversichert.

  2. An Kleidungsstücken ist Arbeits- und Freizeitkleidung bis 25 EURO je Kleidungsstück versichert.

  3. Fahrräder sind in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres im verschlossenen Gartenhaus/Laube mitversichert. Die Entschädigung ist begrenzt auf insgesamt 250 EURO.

  4. Gartenmöbel und -geräte, die sich außerhalb von Gebäuden auf dem eingefriedeten Kleingartengrundstück befinden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 250 EURO versichert.

  5. Im übrigen gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

    Lebensmittel und Getränke bis insgesamt 25 €
    Zimmeruhren bis insgesamt 25 €
    Spielzeug bis insgesamt 25 €
    Elektroherde und Kühlschränke bis jeweils 150 €
    Radiogeräte bis insgesamt 50 €
    Kaffeemaschinen bis 30 €
    elektrische Werkzeuge, die nicht Gartengeräte sind, bis je Stück 50 €
    und insgesamt höchstens 500 €
    sonstige Werkzeuge und Werkzeugkästen bis insgesamt 75 €
    Handwagen und ähnliche Transportmittel bis insgesamt 75 €
    mit dem Gebäude fest verbundene Markisen bis 250 €
    mit dem Gebäude fest verbundene Solaranlagen und deren Zubehör bis insgesamt 1.250 €

    reine Demontageschäden sind nicht versichert (siehe jedoch Ziff. f).

  6. Reine Demontageschäden an Sonnenkollektoren können gegen Zusatzprämie mitversichert werden, soweit diese fest mit dem Gebäude 1 verbunden sind. Die Entschädigung ist begrenzt auf 400 EURO je Schadenfall und zwar für höchstens zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr.

  7. Außerdem sind versichert:

    • Bäume, Sträucher, Pflanzen und Erntegut zum ortsüblichen Marktpreis, außerhalb von Baulichkeiten jedoch nur gegen Brandschäden

    • Umzäunungen des versicherten Grundstückes, die im Eigentum des versicherten Kleingärtners stehen und bei einem versicherten Ereignis beschädigt oder zerstört werden

6. Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

7. Versicherungswert

8. Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muß auf volle 500 EURO, ab 10.000 EURO auf volle 1.000 EURO lauten und mindestens 3.500 EURO betragen.

Die Vereinbarung von Versicherungssummen über 20.000 EURO bedarf der besonderen Zustimmung der AXA.

9. Unterversicherung

Entspricht die gewählte Versicherungssumme im Schadenfall nicht dem tatsächlichen Versicherungswert der versicherten Baulichkeiten und Sachen, wird die Entschädigung im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt.

Es empfiehlt sich daher, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen und regelmäßig zu überprüfen, damit im Schadenfall keine finanziellen Nachteile entstehen.

Insbesondere der Neubauwert der Gartenlauben sollte anhand der aktuellen Mittelwerttabelle regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Versicherungssumme angepaßt werden.

Beispiel für Unterversicherung:

Versicherungssumme 5.000,-€
Tatsächlich vorhandener Versicherungswert 10.000,-€
 
Schadenshöhe (z.B. Einbruch-Schaden) 2.500,-€
 
Schaden 2.500 € x Versicherungssumme  5.000,-€

Versicherungswert     10.000,-€
 
Entschädigung lediglich 1.250,-€


10. Jahresprämie/Abrechnung

Die Jahresprämie einschl. Versicherungssteuer für Versicherungen in dem in 1) bis 9) festgelegten Umfang beträgt für

Versicherungssumme in € Jahresprämie in €
3.500 19,50
4.000 21,50
4.500 23,50
5.000 25,50
5.500 27,50
6.000 29,50
6.500 31,50
7.000 33,50
7.500 35,50
8.000 37,50
8.500 40,-
9.000 42,-
9.500 44,-
10.000 52,-
11.000 57,-
12.000 62,-
13.000 67,-
14.000 72,-
15.000 77,-
16.000 82,-
17.000 87,-
18.000 92,-
19.000 97,-
20.000 102,-

Zusatzversicherung für reine Demontageschäden an Sonnenkollektoren 40,00 €

11. Anmeldung zur Versicherung

Die Anmeldung zur Versicherung erfolgt über den Ortsverein beim

Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Heigelinstr. 15, 70567 Stuttgart

zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres. Bei späterer Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz frühestens am Tag nach Eingang der Anmeldung beim Landesverband.

Für Anmeldungen in der Zeit vom 01.01. 30.06. wird die volle Jahresprämie, vom 01.07. 31.12. die halbe Jahresprämie berechnet.

Die Vereinsmitglieder haben die Prämien gleichzeitig mit der Anmeldung an den Ortsverein zu leisten.

12. Schadenmeldung

Schäden, für die eine Entschädigung beansprucht wird, sind über den Ortsverein dem Landesverband unverzüglich zu melden.

Beim Abhandenkommen von Sachen oder bei einer vermuteten Straftat ist innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Schadenfalles durch den Versicherten bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

13. Leistung im Schadenfall

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt jeweils direkt an den Geschädigten nach Zustimmung des Landesverbandes.

Bei zerstörten Baulichkeiten wird zunächst der Zeitwert erstattet. Der Restbetrag bis zum ortsüblichen Neubauwert wird erst dann erstattet, wenn der Wiederaufbau innerhalb von zwei Jahren nach Schadenseintritt erfolgt ist.

Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt, höchstens jedoch der Versicherungswert der Sache oder Baulichkeit zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.

Eigenleistungen des Kleingärtners zur Beseitigung eines versicherten Schadens werden mit 10 EURO je Arbeitsstunde vergütet.

AXA Versicherung AG


Ermittlung der notwendigen Versicherungssumme

Berücksichtigen Sie bei der Zusammenstellung die Preise, die beim Kauf gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand zu zahlen sind. Eine gewissenhafte Ermittlung der Versicherungssumme garantiert Zufriedenheit auch im Schadenfall.

Vermeiden Sie Unterversicherung! Eine Unterversicherung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Entschädigung (siehe Beispiel unter Ziffer 9).

Gegenstände Wert in €
Geräteschuppen
Toiletten
Pergola
Sonstige Baulichkeiten
Höherwertige Bau-Ausführung Isolierverglasung
Solaranlage
Strom- / Wasseranschluss
Sonstiges
Einrichtungs-und Haushaltsgegenstände
Gartengeräte und Gartenmöbel
Umzäunung des Grundstücks, sofern Eigentum des einzelnen Kleingärtners
Vorsorgebetrag für Neuanschaffungen (empfehlenswert sind mindestens 10%)
Aufräumungs-/Abbruchkosten, z.B.: Schuttbeseitigung, Container
Gesamtsumme (aufgerundet gem. Ziffer 8) = Versicherungssumme

Mittelwerte von Gartenlauben

zur Ermittlung des Gebäudewertes (Stand 01/2002)

  1. Gartenlaube einwandige Holzbauweise

    Ausführung: 1 Tür, 1 Fenster mit Einfachverglasung, keine Zwischenwände oder -decken
    derzeitiger Mittelwert pro qm: 250 EURO

  2. Gartenlaube einwandige Holzbauweise

    Ausführung: mehrere Türen/Fenster mit Einfachverglasung, mit Zwischenwänden und/oder -decken, eventuell Geräteschuppen
    derzeitiger Mittelwert pro qm: 350 EURO

  3. Gartenlaube doppelwandige Holzbauweise

    Ausführung wie 2.
    derzeitiger Mittelwert pro qm: 450 EURO

  4. Gartenlaube Steinbauweise

    Ausführung wie 2.
    derzeitiger Mittelwert pro qm: 500 EURO

Überdachte Freisitze sind pro qm mit 50% des jeweiligen Mittelwertes zu bewerten