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FED-Versicherung
Merkblatt zur Feuer-, Einbruchdiebstahl-/Vandalismus-, Sturm-/Hagel-Versicherung
über den Rahmenvertrag des
Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
mit der AXA Versicherung AG
Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
Heigelinstraße 15, 70567 Stuttgart
Telefon 0711/7155308, Fax 0711/724066
Index:
- Beispiel für Unterversicherung
- Jahresprämien
- So ermitteln Sie die Versicherungssumme
- Mittelwerte für Versicherungssummen
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die im Rahmenvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen.
In diesem Merkblatt werden die wesentlichen Grundzüge des Versicherungsschutzes
dargestellt.
2. Versicherungsort und -gegenstand
Versichert sind die Gebäude und sonstigen Baulichkeiten sowie deren Inhalt auf dem zur Versicherung angemeldeten Kleingartengrundstück (nicht: Wochenendhausgrundstück) des Vereinsmitglieds.
3. Einbruchdiebstahl-/Vandalismus-Versicherung
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl und Einbruchversuch.
Mitversichert sind Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch im und
am Gebäude bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EURO.
4. Feuer und Sturm-/Hagel-Versicherung
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und
Hagel.
Bei Schäden.durch Hagel gilt eine Selbstbeteiligung von 100 EURO.
5. Versicherte Sachen und Entschädigungsgrenzen
- Als Inhalt von Gebäuden und sonstigen Baulichkeiten sind Haushalts- und Einrichtungsgegenstände in einfacher Ausführung, die für vorübergehende Aufenthalte erforderlich sind, sowie die im Besitz des Kleingärtners stehenden Gerätschaften, die der unmittelbaren Bewirtschaftung des Kleingartens dienen, mitversichert.
- An Kleidungsstücken ist Arbeits- und Freizeitkleidung bis 25 EURO je Kleidungsstück versichert.
- Fahrräder sind in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres im verschlossenen Gartenhaus/Laube mitversichert. Die Entschädigung ist begrenzt auf insgesamt 250 EURO.
- Gartenmöbel und -geräte, die sich außerhalb von Gebäuden auf dem eingefriedeten Kleingartengrundstück befinden, sind bis zu einem Höchstbetrag von 250 EURO versichert.
- Im übrigen gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
Lebensmittel und Getränke bis insgesamt 25 € Zimmeruhren bis insgesamt 25 € Spielzeug bis insgesamt 25 € Elektroherde und Kühlschränke bis jeweils 150 € Radiogeräte bis insgesamt 50 € Kaffeemaschinen bis 30 € elektrische Werkzeuge, die nicht Gartengeräte sind, bis je Stück 50 € und insgesamt höchstens 500 € sonstige Werkzeuge und Werkzeugkästen bis insgesamt 75 € Handwagen und ähnliche Transportmittel bis insgesamt 75 € mit dem Gebäude fest verbundene Markisen bis 250 € mit dem Gebäude fest verbundene Solaranlagen und deren Zubehör bis insgesamt 1.250 €
reine Demontageschäden sind nicht versichert (siehe jedoch Ziff. f). - Reine Demontageschäden an Sonnenkollektoren können gegen Zusatzprämie mitversichert werden, soweit diese fest mit dem Gebäude 1 verbunden sind. Die Entschädigung ist begrenzt auf 400 EURO je Schadenfall und zwar für höchstens zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr.
- Außerdem sind versichert:
- Bäume, Sträucher, Pflanzen und Erntegut zum ortsüblichen Marktpreis, außerhalb von Baulichkeiten jedoch nur gegen Brandschäden
- Umzäunungen des versicherten Grundstückes, die im Eigentum des versicherten Kleingärtners stehen und bei einem versicherten Ereignis beschädigt oder zerstört werden
6. Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alle Sachen aus oder mit Gold, Silber oder Platin und alle Sachen aus Zinn;
- Pelze, Teppiche, Gobelins, Felle, Bilder und sonstige Kunstgegenstände;
- Musikinstrumente nebst Zubehör;
- Schußwaffen und Zubehör, Geweihe und Gehörne;
- Tabakwaren und Tabakpfeifen; Zelte;Sammlungen aller Art;
- Foto und Filmgeräte, Ferngläser, Brillen und sonstige optische Geräte;
- Geräte der Unterhaltungselektronik (ausgenommen Radiogeräte), der Nachrichtentechnik und der Datenverarbeitung nebst Zubehör sowie Antennen und Satellitenempfangsanlagen;
7. Versicherungswert
- Versicherungswert von Gebäuden und sonstigen Baulichkeiten ist der ortsübliche Neubauwert, also nicht ein etwa veranschlagter Verkaufs-bzw. Kaufpreis.
- Versicherungswert von den übrigen Sachen in 5) ist der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand.
8. Versicherungssumme
Die Versicherungssumme muß auf volle 500 EURO, ab 10.000 EURO auf volle
1.000 EURO lauten und mindestens 3.500 EURO betragen.
Die Vereinbarung von Versicherungssummen über 20.000 EURO bedarf der besonderen
Zustimmung der AXA.
9. Unterversicherung
Entspricht die gewählte Versicherungssumme im Schadenfall nicht dem tatsächlichen
Versicherungswert der versicherten Baulichkeiten und Sachen, wird die Entschädigung
im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt.
Es empfiehlt sich daher, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen
und regelmäßig zu überprüfen, damit im Schadenfall keine finanziellen Nachteile
entstehen.
Insbesondere der Neubauwert der Gartenlauben sollte anhand der aktuellen
Mittelwerttabelle regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Versicherungssumme
angepaßt werden.
Beispiel für Unterversicherung:
Versicherungssumme | 5.000,-€ | |
Tatsächlich vorhandener Versicherungswert | 10.000,-€ | |
Schadenshöhe (z.B. Einbruch-Schaden) | 2.500,-€ | |
Schaden 2.500 € x | Versicherungssumme 5.000,-€ Versicherungswert 10.000,-€ |
|
Entschädigung lediglich | 1.250,-€ |
10. Jahresprämie/Abrechnung
Die Jahresprämie einschl. Versicherungssteuer für Versicherungen in dem in 1) bis 9) festgelegten Umfang beträgt für
Versicherungssumme in € | Jahresprämie in € |
---|---|
3.500 | 19,50 |
4.000 | 21,50 |
4.500 | 23,50 |
5.000 | 25,50 |
5.500 | 27,50 |
6.000 | 29,50 |
6.500 | 31,50 |
7.000 | 33,50 |
7.500 | 35,50 |
8.000 | 37,50 |
8.500 | 40,- |
9.000 | 42,- |
9.500 | 44,- |
10.000 | 52,- |
11.000 | 57,- |
12.000 | 62,- |
13.000 | 67,- |
14.000 | 72,- |
15.000 | 77,- |
16.000 | 82,- |
17.000 | 87,- |
18.000 | 92,- |
19.000 | 97,- |
20.000 | 102,- |
Zusatzversicherung für reine Demontageschäden an Sonnenkollektoren 40,00 €
11. Anmeldung zur Versicherung
Die Anmeldung zur Versicherung erfolgt über den Ortsverein beim
Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Heigelinstr. 15,
70567 Stuttgart
zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres. Bei späterer Anmeldung beginnt der
Versicherungsschutz frühestens am Tag nach Eingang der Anmeldung beim Landesverband.
Für Anmeldungen in der Zeit vom 01.01. 30.06. wird die volle Jahresprämie,
vom 01.07. 31.12. die halbe Jahresprämie berechnet.
Die Vereinsmitglieder haben die Prämien gleichzeitig mit der Anmeldung
an den Ortsverein zu leisten.
12. Schadenmeldung
Schäden, für die eine Entschädigung beansprucht wird, sind über den Ortsverein
dem Landesverband unverzüglich zu melden.
Beim Abhandenkommen von Sachen oder bei einer vermuteten Straftat ist innerhalb
von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Schadenfalles durch den Versicherten
bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
13. Leistung im Schadenfall
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt jeweils direkt an den Geschädigten
nach Zustimmung des Landesverbandes.
Bei zerstörten Baulichkeiten wird zunächst der Zeitwert erstattet. Der
Restbetrag bis zum ortsüblichen Neubauwert wird erst dann erstattet, wenn
der Wiederaufbau innerhalb von zwei Jahren nach Schadenseintritt erfolgt
ist.
Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt, höchstens
jedoch der Versicherungswert der Sache oder Baulichkeit zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts.
Eigenleistungen des Kleingärtners zur Beseitigung eines versicherten Schadens
werden mit 10 EURO je Arbeitsstunde vergütet.
AXA Versicherung AG
Ermittlung der notwendigen Versicherungssumme
Berücksichtigen Sie bei der Zusammenstellung die Preise, die beim Kauf gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand zu zahlen sind. Eine gewissenhafte Ermittlung der Versicherungssumme garantiert Zufriedenheit auch im Schadenfall.Vermeiden Sie Unterversicherung! Eine Unterversicherung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Entschädigung (siehe Beispiel unter Ziffer 9).
Gegenstände | Wert in € |
---|---|
Geräteschuppen | |
Toiletten | |
Pergola | |
Sonstige Baulichkeiten | |
Höherwertige Bau-Ausführung Isolierverglasung | |
Solaranlage | |
Strom- / Wasseranschluss | |
Sonstiges | |
Einrichtungs-und Haushaltsgegenstände | |
Gartengeräte und Gartenmöbel | |
Umzäunung des Grundstücks, sofern Eigentum des einzelnen Kleingärtners | |
Vorsorgebetrag für Neuanschaffungen (empfehlenswert sind mindestens 10%) | |
Aufräumungs-/Abbruchkosten, z.B.: Schuttbeseitigung, Container | |
Gesamtsumme (aufgerundet gem. Ziffer 8) = Versicherungssumme |
Mittelwerte von Gartenlauben
zur Ermittlung des Gebäudewertes (Stand 01/2002)
- Gartenlaube einwandige Holzbauweise
Ausführung: 1 Tür, 1 Fenster mit Einfachverglasung, keine Zwischenwände oder -decken
derzeitiger Mittelwert pro qm: 250 EURO - Gartenlaube einwandige Holzbauweise
Ausführung: mehrere Türen/Fenster mit Einfachverglasung, mit Zwischenwänden und/oder -decken, eventuell Geräteschuppen
derzeitiger Mittelwert pro qm: 350 EURO - Gartenlaube doppelwandige Holzbauweise
Ausführung wie 2.
derzeitiger Mittelwert pro qm: 450 EURO - Gartenlaube Steinbauweise
Ausführung wie 2.
derzeitiger Mittelwert pro qm: 500 EURO
Überdachte Freisitze sind pro qm mit 50% des jeweiligen Mittelwertes zu bewerten