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HHV-Versicherung

Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht- Versicherung für Mitglieder von Vereinen, die dem Landesverband der Gartenfreunde Baden- Württemberg e.V. (LVG) angeschlossen sind.

(Ausgabe 1.Januar 2002 - alle früheren Ausgaben sind ungültig)

Der LVG hat bei der AXA Versicherung AG, Zweigniederlassung Stuttgart (AXA), einen Rahmenvertrag für eine Hausund Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Die Mitglieder der Vereine können sich über den Ortsverein beim LVG zu dieser Versicherung anmelden. Dieses Merkblatt gibt nähere Auskunft über Inhalt und Umfang des Rahmenvertrages.

1. Versichertes Risiko/Versicherungsgegenstand

Haftpflicht ist die Verpflichtung, den einem anderen zugefügten Schaden ersetzen zu müssen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. §§ 249, 251, 823, 836 BGB) muß jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d.h. vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer) für Schäden Dritter aufzukommen, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z.B. durch bauliche Mängel, die nicht beseitigt wurden oder durch die Verletzung der Räumund Streupflicht usw.). Derartige Schadenersatzansprüche deckt diese Versicherung für die Mitglieder und zwar soweit solche Schäden resultieren aus dem Risiko der Mitglieder in der Eigenschaft als Besitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer) einer Wohnung oder eines Familienheimes (Eigenheim, Eigentumswohnung, Kleinsiedlung, Heimstätte)
a) mit bis zu 4 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt/mitbewohnt)

b) mit bis zu 3 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt). Es handelt sich hierbei also in der Regel um Einfamilienhäuser (Reihenhaus, Doppelhaushälfte), aber auch um Häuser mit Einliegerwohnungen und Doppelhäuser/Mehrfamilienhäuser mit bis zu 3 bzw. 4 Wohnungen. Besonderheit bei Eigentumswohnanlagen gemäß WEG:Grundsätzlich ist nur die Haftung aus dem Sondereigentum lt. Teilungserklärung gedeckt (also nicht die Haftung aus dem Gemeinschaftseigentum). Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen, bei denen alte Sondereigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige Wohnung 'NW bestehen haben und die nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten werden, sind mitversichert. In diesem Fall also auch unter Einschluß der Haftung aus dem Gemeinschaftseigentum. Mitversichert ist hierbei auch das Risiko aus Eigentum und Besitz

2. Versicherte Mitglieder

Versichert sind nur Mitglieder, die über ihren Ortsverein gegenüber dem LVG den Versicherungsschutz für diese Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung beantragt haben. An- und Abmeldungen können nur zum 01.01. eines jeden Jahres erfolgen (ob ein Mitglied angemeldet ist oder nicht, kann im Zweifel beim LVG nachgefragt werden). Besitzt ein versichertes Mitglied zwei oder mehrere Grundstücke bzw. Gebäude, so sind für die weiteren Grundstücke / Gebäude separate Versicherungen notwendig. Die preisgünstigen Konditionen hierfür können beim LVG bzw. bei der AXA Generalvertretung Gruber und Bofinger erfragt werden. Um eindeutig zuordnen zu können, ob und welches Grundstück versichert ist, ist es daher generell erforderlich, daß das Mitglied im Mitgliedsantrag das Grundstück bzw. Gebäude, auf das sich der Versicherungsschutz durch diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung beziehen soll, hinsichtlich Lage und Größe entsprechend bezeichnet.

3. Weitere Risikobeschreibungen und Mitversicherung von Nebenrisiken

4. Nicht versicherte Risiken/Ausschlüsse

5. Ende des Versicherungsschutzes im Todesfall des Mitgliedes

Im Todesfall des Mitgliedes besteht der Versicherungsschutz zunächst fort und zwar für den mitversicherten Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die unverheirateten Kinder, die mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, sowie für die Erben. Der Versicherungsschutz endet am 1.1. des auf den Zeitpunkt des Todesfalles folgenden Kalenderjahres. Falls weiterhin für das betreffende Objekt Versicherungsschutz gewünscht wird, ist durch den bzw. die neuen Eigentümer (Erben bzw. Erbengemeinschaft) eine Mitgliedschaft im LVG zu beantragen.

6. Deckungssummen

Die Deckungssummen betragen je Schadenereignis maximal 2.500.000 EURO pauschal für Personen und Sachschäden 25.000 EURO für Vermögensschäden begrenzt auf höchstens das Doppelte dieser Summen für alle Schäden eines Jahres.

7. Beitrag

Der an den Verein zu entrichtende Jahresmitgliedsbeitrag erhöht sich um EURO 1,00.

8. Einige ergänzende Erläuterungen

9. Geltendmachung von Versicherungsansprüchen/Verhalten im Schadenfall

Schadenfälle sind umgehend über den örtlich zuständigen Verein zu meiden an den Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Heigelinstr. 15 70567 Stuttgart
Tel.: 0711- 715 53 08 Fax: 0711- 72 40 66 oder an die AXA Generalvertretung
Gruber & Bofinger
Strohberg 5
70180 Stuttgart
Tel.: 0711- 640 91 73 Fax: 0711- 640 95 83
Gruberbofinger@t-online.de

10. Schlussbemerkung

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der jeweils gültige Wortlaut der Bedingungen, die dem Rahmenvertrag zugrundeliegen. AXA Versicherung AG